
Jagdhaftpflichtversicherung
Die Jagdhaftpflichtversicherung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung und somit ein "Muss" für jeden Jäger.
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Jagdhaftpflichtversicherung
Die Jagdhaftpflichtversicherung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung, die jeder Jäger braucht. Ohne den Nachweis einer Jagdhaftpflichtversicherung kann z.B. kein Jagdschein gelöst werden.
Die Jagdhaftpflichtversicherung umfasst die gesetzliche Haftpflicht für Berufs- und Freizeitjäger. Jagdhunde sind sogar oftmals mitversichert.
Was gilt in der Jagdhaftpflichtversicherung versichert?
Die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Jäger, Jagdpächter, Jagdherr bzw. Förster, Forstbeamter, Forstaufseher, Berufsjäger, Jagdaufseher und Falkner soweit es sich um eine unmittelbar oder mittelbar mit der Jagd in Verbindung stehende Tätigkeit oder Unterlassung handelt.Für wen ist die Jagdhaftpflichtversicherung?
Für alle Personen, die nach bestandener Jägerprüfung einen Jagdschein erwerben möchten.Versicherbare Schäden in der Jagdhaftpflichtversicherung?
Zunächst prüft die Jagdhaftpflichtversicherung, ob die Schadensersatzansprüche berechtigt sind. Sie wehrt dann unberechtigte Forderungen ab und zieht gegebenenfalls sogar vor Gericht. Sämtliche Kosten für den Rechtsstreit werden dann von der Haftpflichtversicherung getragen. Besteht die Forderung des Geschädigten zurecht, leistet die Jagdhaftpflichtversicherung im Rahmen der vorliegenden Bedingungen.Der Leistungsumfang der Jagdhaftpflichtversicherung erstreckt sich auf Personen-, Sach- und daraus als Folge entstehende Vermögensschäden. Zusätzlich ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers u.a. aus folgenden Nebenrisiken (evtl. gegen Mehrbeitrag) in der Jagdhaftpflichtversicherung versicherbar:
- aus dem erlaubten Besitz bzw. Gebrauch von Hieb-, Stoß- und Schusswaffen und Munition auch außerhalb der Jagd
- aus fahrlässiger Überschreitung von Rechten im Jagdschutz oder des Notwehrrechtes
- als Halter (auch Abrichter und Ausbilder) von Frettchen, Beizvögeln und Jagdgebrauchshunde
- aus der Teilnahme an Jagdhunde- Gebrauchsprüfung
- Auslandsschäden
- aus nichtgewerbsmäßigem Wiederladen
Wo gilt die Jagdhaftpflichtversicherung?
Die Versicherung gilt weltweit. Für Schadensereignisse, welche im Ausland vorkommen, gibt es spezielle Bedingungen.Welche Gefahren und Schäden sind in der Jagdhaftpflichtversicherung nicht versichert?
- i.d.R keine Privathaftpflicht
- vorsätzliches Handeln
- strafbare Handlungen
- Ansprüche aus Wildschäden
- Schäden, die aus dem Gebrauch eines Kraft-, Luftfahrzeugs oder Kraftfahrzeuganhängers entstehen.
Welche Zahlungen leistet die Jagdhaftpflichtversicherung im Schadensfall?
Kosten zum Ausgleich berechtigter Ansprüche und Kosten zur Abwehr unberechtigter AnsprücheSchadenbeispiele zur Jagdhaftpflichtversicherung aus der Praxis
- Spaziergang: Das Kind eines Spaziergängers kletterte auf einen Hochsitz. Die Stufen der Leiter waren jedoch sehr morsch und das Kind stürzt von der Leiter. Es brach sich einen Arm und erlitt diverse Prellungen. Die Eltern des Kindes forderten Schmerzensgeld und Erstattung der Behandlungskosten. Die Kosten wurden von der Jagdhaftpflichtversicherung auf 1.500 € geschätzt.
- Verfolgung: Der Jagdhund hetzte ein Wildschwein und kollidierte beim Überqueren der Bundesstraße mit einem vorbeifahrenden Auto. Am Auto entstand erheblicher Sachschaden. Der Besitzer des Fahrzeuges forderte Schadensersatz für die Reparatur des Fahrzeuges in Höhe von 4.300 €.
- Hochsitz: Beim Abbau eines Hochsitzes wurde versäumt, die Nägel aus dem Baumstamm zu entfernen. Als Waldarbeiter den betroffenen Baum fällten, wurde die Kettensäge durch den Nagel beschädigt. Der Schaden wurde auf 100 € geschätzt.
- Durchschuss: Nach Schussabgabe auf einen Rehbock wurde das Geschoss nach Austritt aus dem Wildkörper abgelenkt und durchschlug das Heck eines vorbeifahrenden PKWs. Der Geschädigte machte Schadensersatzansprüche für die Reparatur seines PKWs geltend oder die KFZ-Versicherung nimmt Regress. Der Schaden wurde auf ca. 750 € geschätzt.
- Verwechslung: Auf einer Treibjagd sah ein Jagdhund einen Treiber, der gerade ein erlegtes Tier aufheben wollte. Der Hund rannte auf den Treiber zu und biss diesen in die Hand. Der Geschädigte forderte Schmerzensgeld, Behandlungskosten und Verdienstausfall. Die Kosten wurden vom der Jagdhaftpflichtversicherung auf ca. 3.500 € geschätzt.